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News im vorbeugenden
Brandschutz in Hamburg
Neuer Bauprüfdienst für Sicherheitstreppenräume und Merkblatt für den Verzicht eines 2. Rettungsweges in Bestandsbauten veröffentlicht – was sich für Ihre Planungen ändert
Im Dezember 2020 wurden von der Obersten Bauaufsichtsbehörde in Hamburg gleich zwei Veröffentlichungen mit weitreichenden Folgen für den Vorbeugenden Brandschutz vorgenommen, die gegebenenfalls aufgrund ihrer „stillen“ Veröffentlichung noch nicht bei Ihnen angekommen sind. Wir stellen Ihnen diese Neuerungen gerne vor.
Konkret geht es zum einen um den Bauprüfdienst Sicherheitstreppenräume in Wohngebäuden (BPD 2020-6). Dieser wurde im November veröffentlicht. Er löst den BPD 04/2016 ab und weist einige entscheidende Änderungen auf. Des Weiteren wurde am 11.11.2020 ein Merkblatt zum Thema „Nachträgliche Wohnraumschaffung bei Bestandsbauten – Sichere Benutzung des Treppenraums durch Errichtung einer Niederdruck-Wassernebel-löschanlage“ veröffentlicht.
Beide Veröffentlichungen sind Arbeitsmittel ohne rechtlich bindende Wirkung. Sie werden aber als solche erfahrungsgemäß von den Unteren Bauaufsichtsbehörden als Genehmigungsgrundlage herangezogen. Im Hinblick auf einen reibungslosen Ablauf im Genehmigungsverfahren, der Maximierung von Wohnraum und einer flexibleren Gestaltung in der Architektur unterstützen wir Sie gerne bei der Anwendung der neuen Arbeitsmittel.
Um diese Punkte geht es konkret:
Bauprüfdienst 2020-6:
Neue Raumfolgen vor dem Treppenraum im Kellergeschossbei der Anbindung von Tiefgaragen/ Nebenflächen.
Neue Anforderungen an den Nachweis der Durchströmung der notwendigen Flure, was zu Flächenverlusten führt.
Neue Möglichkeiten bei Anbindungen von Gewerbeeinheiten im Erdgeschoss an den Treppenraum.
Vereinfachungen bei der Anordnung von Aufzügen im Erdgeschoss am notwendigen Flur Neue technische Anforderungen (u. a. Brandwarnanlage, teilw. Freilauftürschließer).
> Download Bauprüfdienst
Merkblatt:
Verzicht auf Sicherstellung eines 2.Rettungsweges bei nachträglichen Dachgeschoss-Ausbauten oder Aufstockungen in Wohngebäuden.
Die BSW evaluierte den Einbau einer Niederdruck-Wassernebellöschanlage als Verzicht für den Nachweis eines 2. Rettungsweges.
Das Merkblatt definiert die Kompensationsanforderungen für die Abweichung
von § 31 (2) Satz 2 HBauO.
Löschdüsen werden oberhalb der Wohnungseingangstür vorgesehen. Das Gebäude benötigt eine Brandwarnanlage. Wohnungstüren sind dicht- und selbstschließend auszuführen.
> Download Merkblatt
Haben Sie Fragen zu diesem Thema?
Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen.
Wir hoffen, dass Ihnen die Informationen aus dieser E-Mail einen guten ersten Überblick über die Neuerungen geben. Für eine ausführlichere Beratung stehe ich Ihnen gerne zur Seite.
Moritz Brauns
Geschäftsführer bei Qintus Ingenieurhaus
Sachverständiger für vorbeugenden
Brandschutz (EIPOS)
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