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News zur Förderung von effizienten Gebäuden
Neue Förderrichtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ fasst bisherige Programme zur energetischen Gebäudeförderung zusammen
im Dezember 2020 hat die Bundesregierung im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 beschlossen die bestehenden investiven Förderprogramme im Gebäudebereich zu einem einzigen, umfassenden und modernisierten Förderangebot zu bündeln und inhaltlich zu optimieren.
Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ersetzt damit die bekannten Programme „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ (von der KfW), „Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien im Wärmemarkt, Anreizprogramm Energieeffizienz und Heizungsoptimierungsprogramm“. Bewährte Elemente aus diesen Programmen werden dabei übernommen, weiterentwickelt und in den neuen Richtlinien zu den folgenden drei Teilprogrammen der BEG gebündelt:
Informationsblatt BEG Nichtwohngebäude
Informationsblatt BEG Wohngebäude
Informationsblatt BEG Einzelmaßnahmen
Die neue Richtlinie tritt am 01. Juli 2021 in Kraft (BEG EM bereits seit 01. Januar 2021, jedoch mit einer Übergangsfrist). Die bekannten Grundsätze der bisherigen Förderprogramme bleiben dabei weitestgehend bestehen.
Hiermit möchten wir Sie auf die neue Förderrichtlinie aufmerksam machen und einige Grundlagen sowie Neuerungen zusammenfassen. Im Hinblick auf die Planung und Umsetzung zukünftiger energieeffizienter Gebäude sowie entsprechender Sanierungsmaßnahmen unterstützen wir Sie gerne bei der Anwendung der neuen Richtlinie.
Grundlagen und Neuerungen:
Gefördert werden die Errichtung, der Ersterwerb und die Sanierung von Effizienzhäusern sowie Einzel-maßnahmen an Bestandsgebäuden, die sich durch eine energetisch optimierte Bauweise und/oder Anlagentechnik auszeichnen und den technischen Mindestanforderungen der BEG entsprechen.
Die Effizienzhaus-Standards für Wohngebäude sowie die damit verbundenen Förderkonditionen gleichen denen aus dem bisherigen Programm Energieeffizient Bauen und Sanieren (bei der Sanierung ist nun auch das Effizienzhaus 40 förderfähig).
Die Effizienzgebäude-Standards für Nichtwohn-gebäude werden aus aus dem bisherigen Programm Energieeffizient Bauen und Sanieren übernommen und ergänzt (im Neubau nun auch EG 40, in der Sanierung nun auch EG 55 und 40).
Die Förderkonditionen werden dabei mit erhöhten Zuschüssen und förderfähigen Kosten angepasst.
Die Errichtung, der Ersterwerb und die Sanierung von Effizienzhäusern können nach der neuen Förder-richtlinie nun mit einer der beiden zusätzlichen Klassen Erneuerbare Energie (EE) oder Nachhaltig-keit (NH) mit einer Erhöhung des entsprechende Zuschusses um 2,5% begünstigt werden.
Eine Kombination der beiden Klassen ist nicht möglich. Für Wohngebäude erhöhen sich dabei zu-sätzlich die förderfähigen Kosten von 120.000 Euro auf 150.000 Euro pro Wohneinheit.
Die Förderung von Einzelmaßnahmen entspricht den bekannten Konditionen aus dem Programm Energieeffizient Bauen und Sanieren.
Downloads zum Thema
„Effiziente Gebäude“:
> Download Informationsblatt BEG Nichtwohngebäude
> Download Informationsblatt BEG Wohngebäude
> Download Richtlinie BEG Wohngebäude
> Download Richtlinie BEG Nichtwohngebäude
> Download Richtlinie BEG Einzelmaßnahmen
> Download Technische Mindestanforderungen BEG Wohngebäuden
> Download Technische Mindestanforderungen BEG Nichtwohngebäude
> Download Technische Mindestanforderungen BEG Einzelmaßnahmen
Haben Sie Fragen zu diesem Thema?
Wir freuen uns auf den Austausch
mit Ihnen.
Wir hoffen, dass Ihnen die Informationen aus dieser E-Mail einen guten ersten Überblick über die Neuerungen geben. Für eine ausführlichere Beratung stehe ich Ihnen gerne zur Seite.
Sven Knudsen
Geschäftsführer bei Qintus Ingenieurhaus
Energieeffizienz-Experte
+49 40 401947 25
+49 173 8761292
sven.knudsen@qintus.de